Wie groß die Lücke wirklich ist
Selbst mit Verbeamtung auf Lebenszeit bleibt es knapp. Ein Anspruch auf Ruhegehalt
entsteht frühestens nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit – die versorgungsrechtliche
Wartezeit nach § 4 BeamtVG und dem entsprechenden Landesrecht. Nur wenn die Dienstunfähigkeit
auf einem Dienstunfall beruht, entfällt diese Wartezeit.
Und selbst danach liegt das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit deutlich unter deiner letzten
Besoldung, weil es sich nach den bis dahin geleisteten Dienstjahren bemisst. Wer mit Ende
zwanzig ausfällt, hat kaum welche.
Zum Nachlesen
§ 4 BPolBG, § 4 BeamtVG
Die Polizeidienstunfähigkeit ist im Bundespolizeibeamtengesetz eigenständig geregelt; die
Länder haben vergleichbare Vorschriften. Die fünfjährige Wartezeit für das Ruhegehalt
steht im Beamtenversorgungsgesetz und im jeweiligen Landesrecht. Weil die Details je
Bundesland abweichen, lohnt der Blick auf deine konkrete Laufbahn.
Was wir im Gespräch klären
Welche Absicherung du brauchst, hängt von deinem Status, deinem Bundesland und deiner
Gesundheitsgeschichte ab. Im Erstgespräch schauen wir uns an, ob deine Bedingungen die
Dienstunfähigkeitsklausel wirklich enthalten, ob die vereinbarte Rente zu deinem Bedarf
passt und was eine Gesundheitsprüfung in deinem Fall bedeutet.